§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen wave2network (nachfolgend „Agentur“) und Unternehmern gemäß §14 BGB.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Agentur deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
Mit Abschluss eines Vertrags erkennt der Kunde diese AGB an.
Diese AGB gelten auch für zukünftige Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien.
§ 2 Vertragsgegenstand
Die Agentur erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Recruiting, Performance Marketing, Social Media Betreuung, Content-Produktion, Landingpages und digitaler Beratung.
Es handelt sich ausschließlich um Dienstverträge gemäß § 611 BGB. Ein konkreter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, es sei denn, dieser wurde ausdrücklich und schriftlich als Garantie vereinbart.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, dem Onboarding und eventuellen Zusatzvereinbarungen.
Die Agentur ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.
Die Agentur besitzt ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß §315 BGB, soweit dies zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich ist.
§ 3 Kontingentmodell (Recruiting)
Ein Kontingent umfasst eine 30-tägige Recruiting-Kampagne für eine im Onboarding definierte Stelle.
Jeder Recruiting-Vertrag beginnt zwingend mit einer initialen Mindestlaufzeit von drei Kontingenten (3 Monaten).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere drei Kontingente, sobald der Kunde das dritte Kontingent aktiv abruft.
Ein Kontingent gilt als abgerufen, wenn:
a) der Kunde den Start ausdrücklich bestätigt, oder
b) der Kunde eine geplante Fortsetzung aktiv anfordert.
Ein KONTINGENT, das automatisch startet, weil der Kunde nicht spätestens 1 Werktag vor geplantem Start widerspricht, gilt NICHT als Abruf im Sinne von Absatz 3 und löst keine Vertragsverlängerung aus.
Ein vorzeitiger Abbruch oder Nichtnutzen eines Kontingents begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern die Vertragslaufzeit nicht.
§ 4 Social Media Betreuung (Abonnement)
Die Social Media Betreuung ist ein eigenständiges Abonnement mit einer Laufzeit von 6 oder 12 Monaten.
Das Abonnement verlängert sich automatisch jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.
Die Social Media Betreuung ist kein Bestandteil des Recruiting-Kontingents, außer wenn sie als kostenloses Zusatzkontingent gemäß §7 bereitgestellt wird.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
Das Werbebudget für Meta, TikTok, Google oder andere Plattformen ist niemals Bestandteil der Vergütung und wird vom Kunden immer selbst getragen.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt:
– Leistungen auszusetzen,
– Zugänge zu sperren,
– Verzugszinsen zu berechnen,
– den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 6 Qualifizierte Bewerbungen
Eine Bewerbung gilt als qualifiziert, wenn sämtliche folgenden Kriterien erfüllt sind:
vollständig und plausibel ausgefüllter Fragebogen,
Erfüllung des im Onboarding festgelegten Sprachniveaus,
Wohnort innerhalb des definierten Einzugsgebiets,
nachweisbare, fachlich passende Qualifikation und Erfahrung.
Nur diese Bewerbungen werden für die Garantiezählung berücksichtigt.
§ 7 Garantiebedingungen (3 qualifizierte Kandidaten & Einstellungsgarantie)
Die Agentur garantiert, innerhalb der ersten drei Monate mindestens drei qualifizierte Kandidaten zu liefern.
Kann die Agentur diese drei Kandidaten nicht liefern, erhält der Kunde auf Wunsch den vollen Kaufpreis zurück.
Zusätzlich garantiert die Agentur, dass aus den gelieferten qualifizierten Kandidaten mindestens eine Einstellung erzielt wird.
Erfolgt trotz Lieferung der drei qualifizierten Kandidaten keine Einstellung, erhält der Kunde ein kostenloses Zusatzkontingent (30 Tage).
Dieses Zusatzkontingent wird so lange wiederholt, bis eine Einstellung erfolgt.
Die kostenlosen Zusatzkontingente beinhalten ausschließlich Recruiting-Leistungen. Werbebudget ist weiterhin vom Kunden zu tragen.
Die Garantie entfällt vollständig, wenn der Kunde:
– seine Mitwirkungspflichten nach §9 verletzt,
– Bewerber nicht innerhalb von 48 Stunden kontaktiert,
– parallele Recruiting-Kampagnen schaltet,
– Stellenanforderungen nachträglich ändert,
– keine oder verspätete Rückmeldungen gibt,
– empfohlene Optimierungen nicht umsetzt.
Der Kunde muss den Garantiefall spätestens 14 Tage nach Ablauf des dritten Monats schriftlich melden.
§ 8 Abnahme
Von der Agentur bereitgestellte Inhalte sind innerhalb von 3 Werktagen zu prüfen.
Erfolgt keine Rückmeldung, gelten sie als abgenommen.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
alle Unternehmens- und Stelleninformationen vollständig bereitzustellen,
Bewerber innerhalb von 48 Stunden telefonisch zu kontaktieren,
den Fortschritt des Bewerbungsprozesses zu dokumentieren,
Änderungen an den Stellenanforderungen unverzüglich mitzuteilen,
technische Zugänge (Meta Business Manager etc.) bereitzustellen,
Freigaben innerhalb von 3 Werktagen zu erteilen,
keine parallelen Recruiting-Kampagnen zu schalten,
alle empfohlenen Optimierungen umzusetzen (Landingpage, Creatives, Prozess).
Verstöße führen zum Verlust aller Garantieansprüche und berechtigen die Agentur zur Aussetzung oder Kündigung der Zusammenarbeit.
§ 10 Nutzung externer Plattformen (Meta, TikTok, Google etc.)
Die Agentur haftet nicht für:
– Ausfälle, Sperrungen oder Störungen bei Meta, TikTok, Google oder anderen Plattformen,
– technische Probleme, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen,
– algorithmusbedingte Änderungen oder Einschränkungen der Werbeauslieferung.
Der Kunde erkennt an, dass Plattformverhalten nicht von der Agentur beeinflussbar ist.
§ 11 Urheberrechte
Alle von der Agentur erstellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über.
Offene Dateien werden nur gegen gesonderte Vergütung herausgegeben.
§ 12 Datenschutz
Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird nicht geschlossen, da die Agentur nicht als Auftragsverarbeiter agiert, sondern eigene Zwecke der Leistungserbringung verfolgt.
Der Kunde ist für datenschutzkonforme Verarbeitung im eigenen Bewerbungsprozess selbst verantwortlich.
§ 13 Referenzen
Die Agentur darf anonymisierte Arbeitsproben und Ergebnisse als Referenz verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Rottweil.
Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand 27.01.2026