§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen wave2network (nachfolgend „Agentur“) und Unternehmern im Sinne des §14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Abweichende AGB des Kunden finden nur Anwendung, wenn die Agentur deren Geltung ausdrücklich und schriftlich bestätigt.
Mit Abschluss des Vertrags erkennt der Kunde diese AGB vollständig an.
Die AGB gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien in der jeweils aktuellen Fassung.
§2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Die Agentur erbringt Dienstleistungen in den Bereichen:
– Performance Marketing
– Recruiting-Kampagnen (Meta Ads etc.)
– Social Media Betreuung
– Content-Produktion (Foto, Video, Werbematerial)
– Landingpages, Tracking-Setups & Conversion-Optimierung
– Strategische Beratung
Die konkrete Leistung ergibt sich aus dem individuellen Angebot, der Onboarding-Dokumentation sowie ergänzenden Zusatzvereinbarungen.
Die Verträge werden als Dienstverträge nach §611 BGB geschlossen. Ein konkreter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, es sei denn, im Vertrag ist ausdrücklich eine Garantie geregelt.
Die Agentur hat ein Leistungsbestimmungsrecht nach §315 BGB für die Ausgestaltung der Inhalte, Kampagnen und Werbemittel, sofern diese im Rahmen der vereinbarten Ziele angemessen sind.
Die Agentur darf zur Vertragserfüllung Dritte als Erfüllungsgehilfen einsetzen.
§3 Vertragsarten und Laufzeit
Verträge werden grundsätzlich als Kontingentverträge oder Abonnements geschlossen.
Kontingentvertrag
a) Ein Kontingent entspricht einer 30-tägigen Recruiting-Kampagne für eine definierte Stelle.
b) Mindestlaufzeit: 3 Monate.
c) Automatische Verlängerung: um jeweils 3 Monate, sofern nicht 30 Tage vor Laufzeitende gekündigt wird.
Abonnementvertrag (Social Media Betreuung)
a) Laufzeit: 6 oder 12 Monate.
b) Automatische Verlängerung: um die jeweils vereinbarte Laufzeit.
Kündigungen bedürfen der Schriftform.
Ein Rücktritt oder außerordentliche Beendigung innerhalb der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor.
§4 Leistungsbeginn & Verzögerungen
Der Leistungsbeginn ist abhängig von:
– Zahlungseingang der vereinbarten Vergütung
– vollständiger Mitwirkung gemäß §9
– Bereitstellung aller erforderlichen Zugänge
Verzögert der Kunde die erforderliche Mitwirkung, ist die Agentur berechtigt:
– den Start zu verschieben
– Fristen anzupassen
– Leistungen vorübergehend auszusetzen
Verzögerungen durch den Kunden verlängern nicht die Vertragslaufzeit.
§5 Vergütung
Es gelten die im Angebot definierten Preise.
Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Zusatzleistungen, Änderungswünsche und Mehraufwände werden gesondert berechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen fällig.
Bei Zahlungsverzug:
– kann die Agentur sämtliche Leistungen aussetzen
– kann die Agentur außerordentlich kündigen
– schuldet der Kunde gesetzliche Verzugszinsen
§6 Qualifizierte Bewerbungen (Definition für Garantie & Leistungsnachweise)
Eine Bewerbung gilt als qualifiziert, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:
Vollständige und plausible Angaben im Fragebogen.
Erfülltes Sprachniveau, wie im Onboarding definiert.
Passt zur geografischen Reichweite, die im Onboarding festgelegt wurde.
Qualifikationen entsprechen der ausgeschriebenen Stelle in nachvollziehbarer Form.
Bewerbungen, die diese Kriterien nicht erfüllen, gelten nicht als qualifiziert und werden nicht angerechnet.
Der Kunde verpflichtet sich, eingehende Bewerbungen zeitnah zu prüfen und Rückmeldungen zu geben. Verspätungen oder Fehler seitens des Kunden können nicht zu Lasten der Agentur geltend gemacht werden.
§7 Garantiebedingungen
Die Agentur garantiert, innerhalb der ersten 3 Monate Vertragslaufzeit die im Onboarding vereinbarte Zielzahl qualifizierter Bewerbungen zu liefern.
Die Garantie bezieht sich nicht auf einzelne Kontingente, sondern auf den gesamten 3-Monats-Zeitraum.
Wird die Zielzahl nicht erreicht, erhält der Kunde ein kostenloses Zusatzkontingent von 30 Tagen Social Media Betreuung oder einer Karriereseite.
Das Zusatzkontingent umfasst keine weiteren Recruiting-Kampagnen.
Der Vertrag verlängert sich ungeachtet eines Zusatzkontingents gemäß §3 automatisch.
Die Garantie entfällt vollständig, wenn der Kunde:
– die Mitwirkungspflichten gemäß §9 nicht erfüllt
– parallel Recruiting-Anzeigen auf Meta, Google, TikTok oder anderen Netzwerken schaltet
– Stelleninformationen falsch, unvollständig oder irreführend bereitstellt
– Freigaben oder Rückmeldungen verspätet oder gar nicht erteilt
Der Kunde muss den Garantiefall binnen 14 Tagen nach Ablauf der ersten 3 Monate schriftlich geltend machen.
§8 Abnahme
Gestaltete Inhalte (Ads, Creatives, Texte, Landingpages) sind vor Veröffentlichung abzunehmen.
Der Kunde erhält eine Abnahmefrist von 3 Werktagen.
Erfolgt keine Rückmeldung, gelten die Inhalte als freigegeben.
§9 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Erfolg der Leistung hängt maßgeblich von der Mitwirkung des Kunden ab.
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
vollständige und korrekte Unternehmensdaten bereitzustellen
Stellenanforderungen vollständig zu dokumentieren
Medien, Logos und Inhalte rechtzeitig bereitzustellen
erforderliche Zugänge (Meta Business Manager etc.) freizuschalten
Bewerber zeitnah zu kontaktieren (innerhalb von max. 48 Stunden)
Rückmeldungen zu allen Bewerbern zu geben
Empfehlungen der Agentur umzusetzen (Optimierungen, Landingpages etc.)
Änderungen an Stellenprofilen unverzüglich mitzuteilen
Unterlassene Mitwirkung führt zum vollständigen Ausschluss der Garantie gemäß §7.
§10 Nutzungs- und Urheberrechte
Alle Werke der Agentur unterliegen dem Urheberrecht.
Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung übertragen.
Eine Weitergabe oder Veränderung ohne Zustimmung ist untersagt.
Offene Dateien werden nur gegen zusätzliche Vergütung bereitgestellt.
§11 Hosting & technische Infrastruktur
Die Agentur kann Hosting- und Tracking-Dienste im Namen des Kunden bereitstellen.
Für Ausfälle oder Störungen externer Anbieter übernimmt die Agentur keine Haftung.
Der Kunde ist verantwortlich für:
– eigene Webseiten
– eigene Systeme
– eigene IT-Sicherheit
§12 Haftung
Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Schäden, die durch unvollständige oder falsche Angaben des Kunden entstehen, sind ausgeschlossen.
Die Agentur haftet nicht für wirtschaftliche Ergebnisse, außer bei schriftlicher Garantie nach §7.
§13 Datenschutz
Vor Beginn der Zusammenarbeit wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen.
Ohne AVV ist eine Verarbeitung von Bewerberdaten ausgeschlossen.
§14 Referenzen
Die Agentur darf anonymisierte Ergebnisse, Creatives und Projektdaten als Referenzen nutzen, sofern keine individuelle Geheimhaltungsvereinbarung getroffen wurde.
§15 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur (Rottweil).
Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand 06.12.2025